Tschüss Dampflampen!

Die EU hat mit der Ökodesign-Verordnung 2019 Effizienzgrenzen für Leuchten und Leuchtmittel festgelegt. Unter anderem erfüllen quecksilberhaltige Hochdruckentladungslampen wie Natriumdampf‑ und Halogenmetalldampflampen sowie die zugehörigen Leuchten diese Anforderungen nicht mehr. Ihr Einsatz ist durch die RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) beschränkt und läuft unter den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen 4(b) und 4(c) für Hochdruck-Natriumdampflampen, die allerdings am 24. Februar 2027 verfallen.

Ausnahmeregelung 4(c), Max. Quecksilbergehalt 20 bzw. 25mg Hg
Bis auf Weiteres weiterhin zulässig

Für die Ausnahmeregelungen 4cI, 4cII und 4cIII, die einen maximalen Quecksilbergehalt von 25mg Hg zulassen, wurde ein Antrag auf Erneuerung eingereicht. Dieser befindet sich derzeit in Prüfung, sodass mit einer Entscheidung voraussichtlich Mitte 2027 gerechnet wird. Dies bedeutet, dass die Ausnahmen so lange gültig bleiben, bis über den Antrag auf Erneuerung entschieden wurde.
Wird dem Antrag stattgegeben, gelten die Ausnahmen voraussichtlich bis 2032. Bei Ablehnung des Antrages greift eine Übergangsfrist von 12-18 Monaten, sodass die Ausnahmen schätzungsweise Mitte 2028 bzw. Anfang 2029 auslaufen.

Ausnahmeregelung 4(b), Max. Quecksilbergehalt 30 bzw. 40mg Hg
Stichtag am 24.02.2027

Für die Ausnahmeregelungen 4bI, 4bII und 4bIII jedoch wurde kein Antrag auf Erneuerung eingereicht. Daher werden diese Ausnahmen am 24.02.2027 auslaufen und folglich alle Natriumdampf  und Halogenmetalldampflampen mit einem Quecksilbergehalt von bis zu 30 bzw. 40mg Hg. Ab diesem Zeitpunkt weder in der EU hergestellt noch eingeführt werden dürfen. Vorhandene Lagerbestände  dürfen abverkauft werden.

Hiervon betroffen sind unsere Aura Produkte Crystal Ellipsoid und Crystal Tubular. Sichern Sie sich jetzt letztmalig Ihre Bedarfsmengen!

Kurz & Knapp

1. Warum dürfen NAV- & HID Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden?

Die EU hat mit der Ökodesign Verordnung 2019 Effizienzgrenzen festgelegt, die NAV/HID Leuchtmittel und deren Leuchten nicht erfüllen. Zusätzlich wurden quecksilberhaltige Lampen in die RoHS Verordnung aufgenommen und müssen bis zum Stichtag vom Markt genommen werden (keine Neuproduktion).

2. Ab wann dürfen NAV/HID Lampen nicht mehr verkauft werden?

Nach dem 24.02.2027 dürfen Restbestände aus Lager, Handel oder bereits produzierter Ware weiterhin verkauft werden, solange der Vorrat reicht. Die Produktion und Einführung neuer Modelle ist allerdings verboten.

3. Dürfen NAV/HID Lampen nach dem Stichtag produziert oder in die EU eingeführt werden?

Nein, NAV/HID Lampen mit einem Quecksilbergehalt von max. 40mg Hg / über 25mg Hg (HID) dürfen nicht in die EU eingeführt werden. Lampen unter diesem Wert dürfen bis auf weiteres weiterhin eingeführt werden.

4. Dürfen NAV/HID Lampen weiterhin eingesetzt werden?

Ja, es gibt keine Einschränkungen. NAV/HID Lampen können bis zu 10 Jahre ohne Qualitätsverlust gelagert werden.

5. Wird Aura Light nach dem Stichtag NAV/HID Leuchtmittel weiter vertreiben?

Ja, solange Bestände verfügbar sind.

6. Wird Aura Light sich für Kunden bevorraten?

Nein, auch nicht für feste Abrufaufträge.

7. Bis wann können größere Bestellungen platziert werden?

Je früher, desto besser. Für Bestellungen über 1000 Stück empfehlen wir eine schnelle Platzierung, um Materialbeschaffung und Produktion sicherzustellen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie für Ihre bestehende Beleuchtungsanlage?

Bewährte Dampflampen

Unsere Natriumdampf‑ und Halogen‑ Metalldampflampen lassen sich bis zu 10 Jahre ohne Qualitätsverlust lagern. Damit unterstützen wir Ihre langfristige Bedarfsplanung - ideal für Betriebe, die ihre Bestandsanlage vorerst weiter betreiben möchten.

Umstieg auf LED-Alternativen

Die Nachrüstung mit LED-Ersatzlösungen benötigt Planung, Kapazitäten und Budget. Unsere LED-Alternativen für Aura Sodinette und Aura Crystal finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Neuinstallation LED-Leuchten

Die Umstellung auf moderne LED-Leuchten ist die nachhaltigste und langfristig effizienteste Lösung, auch wenn sie zunächst mit Investitionskosten verbunden ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der Bedarfsplanung und Umsetzung.

Unsere LED-Alternativen

Für Aura Sodinette und Aura Crystal stehen folgende LED-Alternativen zur Verfügung (bitte beachten: Lichtstrom ist bei LED-Leuchtmitteln nicht 1:1 vergleichbar):

Sodinette SE

Vorgänger LED Alternative
Artikelnummer Lichtfarbe 2,1K Artikelnummer Lichtfarbe 3K
500211 50W E27 500303 24W / E27
500221 70W E27 500303 24W / E27
500231 100W E40 500305 40W / E40
500241 150W E40    
500251 250W E40    
500261 400W E40    

Sodinette TT

Vorgänger LED Alternative
Artikelnummer Lichtfarbe 2, 1K Zur Zeit keine*
500111 50W E27
500121 70W E27
500131 100W E40
500141 150W E40
500151 250W E40
500161 400W E40

Crystal EP

Vorgänger LED Alternative
Artikelnummer Lichtfarbe 2,1K Artikelnummer Lichtfarbe 3K
510221 35W E27 500302 19W / E27
510222 50W E27 500303 24W / E27
510223 70W E40 500303 24W / E27
510224 100W E40 500304 40W / E40
510225 150W E40    

Crystal TT

Vorgänger LED Alternative
Artikelnummer Lichtfarbe 2, 1K Zur Zeit keine*
   
   
   
   
   

*Der Markt für Halogen-Dampflampen ist sehr stark rückläufig. Leuchten mit diesem Leuchtmittel werden durch LED-LEuchten ersetzt. Aufgrund der Marktbeobachtungen ist ein wirtschaftlicher Erfolg von Ersatzleuchtmitteln nicht gegeben.

Umbau SodiLED

Beim Einsatz von LED-Ersatz für Sodinette und Crystal muss die Leuchte für die Verwendung der SodiLED technisch umgebaut werden. Dieses ist gemäß ZVEI rechtsicher, wenn es gemäß den geltenden Normen erfolgt! Der Umbau stellt einen wesentlichen Eingriff dar, sodass der Umbauende zum Hersteller wird und die CE-Konformität neu bewerten muss, um im Schadensfall rechtsicher zu sein. Die Leuchte wird wie folgt umgebaut:

1. Das vorhandene Zündgerät muss entfernt werden.
2. Ein vorhandenes KVG wird empfohlen auszubauen. Es kann aber auch in der Leuchte angeschlossen verbleiben. Vorhandene elektronische Vorschaltgeräte (EVG) müssen aber entfernt werden.
3. Der Kondensator kann zur Verbesserung des Wirkungsgrades entfernt werden.
4. Die Leuchte muss nach dem Umbau mit einem neunen Produktaufkleber versehen werden.

Weitere LED Straßenleuchten von Aura Light, die der Norm EN13201 für Straßen- und Wegbeleuchtung entsprechen, sind Berzelia und Berzelia Street.

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