AUS für die Leuchtstofflampe
Ab sofort gilt das Verbot für T5-, T8- und die Kompaktleuchtstofflampen
Gemäß der neuen Ökodesign-Verordnung von 2019 und der europäischen Gefahrstoffverordnung (RoHS Richtlinie) vom 24.02.2022 dürfen konventionelle Leuchtstofflampen ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Damit forciert die Europäische Union den Umstieg auf die energieeffiziente LED-Beleuchtungstechnologie, die keine Gefahrstoffe enthält. Der Umstieg auf die LED-Beleuchtung unterstützt die Klimaziele der EU. Weniger Stromaufnahme bedeutet weniger Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Damit ist die LED-Technologie umweltfreundlich, ressourcenschonend und reduziert darüber hinaus die Energiekosten.
Warum sind Leuchtstofflampen verboten?
Im Rahmen der globalen Nachhaltigkeits- und EU-Klimaziele sollen die Ökodesign- und die RoHS-Richtlinie eine hohe Umweltverträglichkeit von Produkten in der EU sicherstellen. Die Ökodesign-Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Produkten fest und verbietet die energie- und ressourcenintensivsten Produkte auf dem EU-Markt wie z.B. die Leuchtstofflampe, die deutlich mehr Energie verbraucht und eine kürzere Lebensdauer aufweist als die LED.
Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und ist für alle Mitgliedstaaten der EU bindend. Ein homogener Stoff, der unter die RoHS-Richtlinie fällt, ist Quecksilber, eines der gefährlichsten Gifte für unsere Umwelt und die menschliche Gesundheit. Quecksilber durfte in Ausnahmen in begrenzten Mengen für Leuchtstofflampen verwendet werden. Im Februar 2022 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das diese Ausnahme aufhebt. Mit der Entwicklung von LED-Leuchtmitteln verfügen wir heute über eine breite Palette an zuverlässigen und qualitativen Alternativen, die völlig frei von Quecksilber sind.
Die wichtigsten Termin zum Lampenverbot im Überblick:
Ab dem 24. Februar 2023 wurden die folgenden Leuchtmittel schrittweise aus dem Verkehr gezogen:
- CFL, Kompakt-Leuchtstoffröhre, Lebensdauer < 20.000 h
- T9 Circline-Lampen >10 - <15 mg Quecksilber
Ab dem 24. August 2023 wurden die folgenden Leuchtmittel schrittweise aus dem Verkehr gezogen:
- CFL, Kompakt-Leuchtstoffröhre, Lebensdauer > 20.000 h
- T5-Leuchtstoffröhren (≤ 3 mg Quecksilber)
- T8-Leuchtstoffröhren (≤ 3,5 mg Quecksilber)
Ab dem 23. Februar 2027 werden die folgenden Leuchtmittel schrittweise aus dem Verkehr gezogen:
- HPS Natriumdampf-Hochdrucklampen
- MH Metallhalogenid-Lampen
Haben Sie schon über Ersatz nachgedacht?
Befinden sich klassische T8- oder T5-Leuchtstoffröhren in Ihrer Einrichtung? Überlegungen für einen entsprechenden Ersatz werden unausweichlich sein. Sie können sich natürlich bevorraten und erst einmal überdenken, in welcher Form Sie zukünftig auf LED umsteigen. Oder Sie ersetzen die Leuchtstoffröhren direkt durch die passende LED-Lampe und sparen sofort 50% der Energiekosten ein, ohne die Leuchte tauschen zu müssen. Ob Bevorratung, Austausch durch LED-Lampen oder sollte sogar eine neue Beleuchtungslösung für Sie in Frage kommen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie mit einer Kostenkalkulation für eine alternative Beleuchtung.
Bevorratung
Umstieg auf LED-Retrofits
Eine neue LED-Beleuchtungslösung
Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt
Befinden sich noch klassische Leuchtstoffröhren in Ihrem Unternehmen? Ab dem 24. August 2023 wird die Produktion dieser Leuchtmittel eingestellt. Bestehende Beleuchtungsanlagen mit Leuchtstoffröhren können weiter genutzt, jedoch besteht keine Möglichkeit mehr diese Leuchtmittel nachzukaufen. Daher ist es empfehlenswert, schon jetzt zu prüfen, welche zukunftssicheren und nachhaltigen Beleuchtungsalternativen es gibt. Wir können Sie unterstützen, Schritt für Schritt die für Sie beste Lösung zu finden.