AUS für die Leuchtstofflampe

Ab sofort gilt das Verbot für T5-, T8- und die Kompaktleuchtstofflampen

Nun ist es soweit: Gemäß der neuen Ökodesign-Verordnung von 2019 und der europäischen Gefahrstoffverordnung (RoHS Richtlinie) vom 24.02.2022 dürfen konventionelle Leuchtstofflampen ab sofort nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Damit forciert die Europäische Union den Umstieg auf die energieeffiziente LED-Beleuchtungstechnologie, die keine Gefahrstoffe enthält. Der Umstieg auf die LED-Beleuchtung unterstützt die Klimaziele der EU.  Weniger Stromaufnahme bedeutet weniger Energieverbrauch und CO2-Ausstoß. Damit ist die LED-Technologie umweltfreundlich, ressourcenschonend und reduziert darüber hinaus die Energiekosten.

Warum sind Leuchtstofflampen verboten? 

Im Rahmen der globalen Nachhaltigkeits- und EU-Klimaziele sollen die Ökodesign- und die RoHS-Richtlinie eine hohe Umweltverträglichkeit von Produkten in der EU sicherstellen. Die Ökodesign-Richtlinie legt Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Produkten fest und verbietet die energie- und ressourcenintensivsten Produkte auf dem EU-Markt wie z.B. die Leuchtstofflampe, die deutlich mehr Energie verbraucht und eine kürzere Lebensdauer aufweist als die LED.

Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und ist für alle Mitgliedstaaten der EU bindend. Ein homogener Stoff, der unter die RoHS-Richtlinie fällt, ist Quecksilber, eines der gefährlichsten Gifte für unsere Umwelt und die menschliche Gesundheit. Quecksilber durfte in Ausnahmen in begrenzten Mengen für Leuchtstofflampen verwendet werden. Im Februar 2022 wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das diese Ausnahme aufhebt. Mit der Entwicklung von LED-Leuchtmitteln verfügen wir heute über eine breite Palette an zuverlässigen und qualitativen Alternativen, die völlig frei von Quecksilber sind. 
 

Die wichtigsten Termin zum Lampenverbot im Überblick:

Ab dem 24. Februar 2023 wurden die folgenden Leuchtmittel schrittweise aus dem Verkehr gezogen:
- CFL, Kompakt-Leuchtstoffröhre, Lebensdauer < 20.000 h
- T9 Circline-Lampen >10 - <15 mg Quecksilber
 
Ab dem 24. August 2023 wurden die folgenden Leuchtmittel schrittweise aus dem Verkehr gezogen:
- CFL, Kompakt-Leuchtstoffröhre, Lebensdauer > 20.000 h
- T5-Leuchtstoffröhren (≤ 3 mg Quecksilber)
- T8-Leuchtstoffröhren (≤ 3,5 mg Quecksilber)

 Ab dem 23. Februar 2027 werden die folgenden Leuchtmittel schrittweise aus dem Verkehr gezogen:
- HPS Natriumdampf-Hochdrucklampen
- MH Metallhalogenid-Lampen

 

Ausphasung von Lichtquellen.JPG

Haben Sie schon über Ersatz nachgedacht?

Befinden sich klassische T8- oder T5-Leuchtstoffröhren in Ihrer Einrichtung? Überlegungen für einen entsprechenden Ersatz werden unausweichlich sein. Sie können sich natürlich bevorraten und erst einmal überdenken, in welcher Form Sie zukünftig auf LED umsteigen. Oder Sie ersetzen die Leuchtstoffröhren direkt durch die passende LED-Lampe und sparen sofort 50% der Energiekosten ein, ohne die Leuchte tauschen zu müssen. Ob Bevorratung, Austausch durch LED-Lampen oder sollte sogar eine neue Beleuchtungslösung für Sie in Frage kommen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir unterstützen Sie mit einer Kostenkalkulation für eine alternative Beleuchtung.

Bevorratung

Eine Möglichkeit ist die Bevorratung mit Leuchtstofflampen. So steht Ihnen erst einmal ein längerer Planungszeitraum für den notwendigen Umstieg auf die aktuelle Technik zu Verfügung

Umstieg auf LED-Retrofits

Mit einem Umstieg auf LED-Retrofit-Lampen verbessern Sie Ihre Beleuchtungsqualität und sparen sofort ca. 50% der Energiekosten, ohne die Leuchte zu wechseln! Berechnen Sie hier Ihre Ersparnis bei einem Umstieg auf LED und finden Sie den richtigen LED-Ersatz für Ihre Aura Light-Lampe:

Eine neue LED-Beleuchtungslösung

Mit einer neuen LED-Beleuchtungslösung verbessern Sie maßgeblich Ihre Beleuchtungsqualität und sparen bei Einsatz eines intelligenten Lichtmanagementsystems bis zu 80% Energie.

Wir unterstützen Sie Schritt für Schritt

Befinden sich noch klassische Leuchtstoffröhren in Ihrem Unternehmen? Ab dem 24. August 2023 wird die Produktion dieser Leuchtmittel eingestellt. Bestehende Beleuchtungsanlagen mit Leuchtstoffröhren können weiter genutzt, jedoch besteht keine Möglichkeit mehr diese Leuchtmittel nachzukaufen. Daher ist es empfehlenswert, schon jetzt zu prüfen, welche zukunftssicheren und nachhaltigen Beleuchtungsalternativen es gibt. Wir können Sie unterstützen, Schritt für Schritt die für Sie beste Lösung zu finden.

Bestandsaufnahme

Gemeinsam gehen wir die gesamte Beleuchtung in den zu modernisierenden Räumlichkeiten durch, um den Bedarf zu ermitteln. Muss alles ersetzt werden oder sind die Leuchten in einem so guten Zustand, dass die Leuchtmittel durch LEDs ersetzt werden können? Ist die Beleuchtung an die Gestaltung und den eigentlichen Zweck des Raumes angepasst?

Prioritäten setzen

In welcher Reihenfolge soll die Beleuchtung ersetzt werden? Wo gibt es die größte Energieeinsparung? Die schnellste Rückzahlungsdauer? Oder dort, wo der Bedarf am größten ist, weil aktell keine Beleuchtung vorhanden ist?

Vorschläge und Berechnungen

Wenn die Basisarbeot geleistet und der Bedarf ermittelt ist, unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag für eine geeignete, auf den Raum abgestimmte Beleuchtungslösung. Wir machen auch Berechnungen darüber, wieviel Energie, Kosten und CO2 Sie pro Jahr einsparen können. Darüber hinaus können unsere Lichtplaner Visualisierungen der Vorschläge anbieten, damit Sie sich ein Bild vom Endergebnis machen können.

Haben Sie Fragen zum Auslauf der Leuchtstofflampe oder wünschen Sie eine Beratung für einen Ersatz? Kontaktieren Sie uns:

Hauke Bunzel

International Product Manager
Lighting Solutions

+49 (0)151 57257499
E-Mail

Anne-Kristin Schumann

Head of Customer Service
Tel: +49 (0)40 75 66 34-0
Fax: +49(0)40-75 66 34 29
E-Mail: info@auralight.de